Tempo 30Km/h Weingartenstrasse (im gesamten Ort)

Erstellt von Andreas Allgeier am 26.07.2021 um 17:25 Uhr

In der Weingartenstrasse mit 5.50 Meter Breite, abgesengte Bordsteinkante und einer zulässige Geschwindigkeit von 50 Km! ist es nicht möglich ein Grundschulkind auf der "dorfeinwärts" rechten Straßenseite z.B zur Schule gehen zu lassen. An Querung der Strasse ohne Aufsicht ist nicht zu denken.
- PKW u. Busse nutzen oft den abgesenkten Bordstein als Fahrbahn um dem Gegenverkehr entsprechend auszuweichen => das mit Tempo 50!
- wir kenne keine Straße (von Freiburg bis Karlsruhe) mit gleichen Eigenschaften und noch zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 KM
Frage: ist Tempo 50Km/h auf einer Straße mit regelmäßigem Busverkehr überhaupt zulässig?
(diese Frage wurde von uns schon oft an verschiedene Stelle gestellt => leider gab es nie eine Rückinfo)
- Lärmbelastung wurde auch nie bewertet

Kommentare (6)

Frank Nöst

ID: 974 29.07.2021 17:10

Gerne lege hier die Gründe einer Reduzierung der Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h bis/ab Ortseingang von Zell Weierbach noch einmal aus meiner Sicht dar:

- Aus Offenburg kommend verengt sich die Weingartenstraße hier von ca. 6,40 m auf ca. 5,40 m. Die Straße wird ohne erhöhten Bordsteinrand und ohne Mittelmarkierung weitergeführt. (Rechtlich nicht zu beanstanden)
- Autos, Bus als auch LKWs weichen im Laufe der komplette Weingartenstraße Innerorts (Orts einwärts) kommend auf den Gehweg aus, wenn es vermeintlich zu eng wird. Dies ist häufig zu beobachten und geschieht bei gleichbleibender Geschwindigkeit (vermutlich 50 km/h)
- Nahe am Rand des Gehweges (Orts einwärts, Gehweg rechte Seite der Straße) zu gehen ist was für Mutige! Diese Situation würde mit Tempo 30 km/h deutlich entschärft. Für Erwachsene erkennbar, für ein Kind nicht einschätzbar!
- Fahrradfahrer nutzen sehr häufig aus Offenburg kommend den rechten Gehweg. Auch deshalb weil es ihnen auf der Straße wohl zu eng ist wenn sie mit Tempo 50 und knappem seitlichem Abstand überholt werden. (Ich weiß, dass von der Ortsverwaltung für Radfahrer eine andere Strecke vorgesehen ist wenn sie vom endenden Radweg Ortseingang auf die Weingartenstraße Zell Weierbach fahren).
- Nun kann der Radfahrer zwar geschickt von der Weingartenstraße auf den Gehweg ausweichen und meist auch weiter auf dem Gehweg fahren. Auch mal kurz den Gehweg verlassen wenn Fußgänger diesen benutzen. Kommt allerdings ein Kind aus einer unübersichtlichen Hofeinfahrt oder Hauseingang auf den Gehweg gelaufen wird´s hier halt auch eng.
- Ein für mich sehr wichtiger Punkt, und spätestens hier muss/sollte aus meiner Sicht etwas getan werden:
Höhe Kirchgasse befindet sich ein Fußgängerüberweg, welcher im Wesentlichen von Grundschulkindern und Schulkindern (welche den Bus nutzen), genutzt wird. Dazu fast auf gleicher Höhe (Kreuzung Kirchgasse/ Weingartenstraße) zwei Bushaltestellen. Eine davon vor der Kreuzung Kirchgasse und dem Fußgängerüberweg Für mich ein absolutes „no go“ hier mit 50 km/h den Verkehr zu führen. Zumindest hier sollte/muss durch eine Beschränkung des Verkehrs von 50 km/h auf 30km/h Abhilfe geschaffen werden.
- In diesem Zug muss/sollte überlegt werden die 30er Zone zu erweitern. Bis zu Beginn der 30er Zone Höhe Lotto Kiosk (Beginn/Ende 30er Zone). Diese 30er Zone Beginnt/Endet ebenfalls in einem schwer einsehbaren Straßenverlauf. Auch dieser mit 50 km/h in meinen Augen zu schnell.
Ich bin durch meinen Job Bundesweit in unglaublich vielen Ortschaften unterwegs, dies meist (leider) mit dem Auto. Ich kann versichern, und ich achte in den letzten Jahren vermehrt darauf, dass ich keine Straße Innerorts bisher gesehen habe welche in dieser Breite, beidseitig abgesenkte Bordsteinen, ohne Mittenmarkierung mit 50 km/h befahren werden darf. Ganz im Gegenteil!!!

Ich möchte mit meinem Kommentar alle ermutigen und unterstützen die Verkehrs-situation in der Weingartenstraß und für ALLE die diese Nutzen sicherer, entspannter und sicherer zu machen.

Michael Lemmer

ID: 952 27.07.2021 20:07

Sehr gute idee
Sind wir voll dafür
Wir haben selber eine kleine tochter und es ist unmöglich sie auf die strasse zu lassen
Außerdem ist auch der lärm sehr belästigend.
30km/h wäre echt ein vorteil auf dieser strasse

Matthias Mickenautsch

ID: 943 26.07.2021 20:05

Auszug aus der Antwort der Stadt Offenburg,
E- Mail vom April 2020:

"vielen Dank für Ihre E-Mail vom 19.01.2020. Leider hat sich die Beantwortung verzögert. Ich bitte Sie dies zu entschuldigen. In Ihrer E-Mail regten Sie an, die Weingartenstraße (ab Ortseingang Zell-Weierbach bis zum Talweg) auf Tempo 30 zu reduzieren. Wir haben Ihr Anliegen gemeinsam mit unserer Abteilung Verkehrsplanung und der Polizei geprüft.

Bei der Weingartenstraße handelt es sich um eine innerörtliche Erschließungsstraße. Die Geschwindigkeit ist in einem Teilbereich auf 30 km/h reduziert.

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist neben Lärmschutzgründen, bei einer besonderen Gefahrenlage (z. B. Unfallhäufungsstelle) und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen im Umfeld besonders schutzwürdiger Einrichtungen, wie z. B. Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildende Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern möglich.

Der gültige Lärmaktionsplan der Stadt Offenburg bietet derzeit keine Handhabe um die Geschwindigkeit in der gesamten Weingartenstraße zu reduzieren. Ob und inwieweit Straßen aus Zell-Weierbach im Rahmen einer mittelfristig geplanten Fortschreibung des Lärmaktionsplans aufgenommen werden und daraus dann eine Handhabe zu Verkehrsbeschränkungen entsteht, kann jetzt noch nicht beurteilt werden. Auch die Unfalllage im gesamten Straßenverlauf ist unauffällig. Es gab in den letzten 5 Jahren lediglich einen geschwindigkeitsbedingten Unfall. Des Weiteren sind keine schutzwürdige Einrichtungen vorhanden, so dass eine Reduzierung der Geschwindigkeit über das bereits geschwindigkeitsreduzierte Teilstück hinaus, rechtlich nicht möglich ist.

Da es sich bei der StVO sich um ein Bundesgesetz handelt, ist sie bei der Entscheidung über eine Geschwindigkeitsreduzierung einschlägig. Die von Ihnen angesprochene Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RAST 06) enthält Planungsgrundsätze, welche bei der Planung von neuen Straßen Anwendung findet. Da die RAST 06 lediglich eine Richtlinie darstellt und es sich bei der Weingartenstraße um eine Bestandsstraße handelt, hat die Vorgabe der RAST 06 in diesem Falle keinerlei Relevanz.

Ich bitte Sie um Verständnis, dass wir, wie oben ausgeführt, nur im rechtlich zulässigen Rahmen agieren können. Leider sieht es auch mit der anstehenden StVO Novelle nicht so aus, als ob sich an den Voraussetzungen für die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen etwas ändern wird. Falls es die Vorschriften aber irgendwann möglich machen, kann ich Ihnen versichern, dass wir den Sachverhalt aufgreifen werden."

Vielleicht sollte nun der Sachverhalt neu geprüft werden.

Matthias Mickenautsch

ID: 942 26.07.2021 20:02

Die Anfrage habe ich bereits an die Stadt gestellt und habe leider nur eine unbefriedigende Antwort erhalten. Kurz zusammengefasst: Der Bau der Straße ist der eine Part und die zugelassenen Höchstgeschwindigkeit eine andere. Die Straße kann man wohl schlecht zurück bauen, aber die Höchstgeschwindigkeit reduzieren.