Nachhaltige Energieversorgung
Kommunale Wärmeplanung
Die Aufstellung einer kommunalen Wärmeplanung ist für große Kreisstädte bis Ende 2023 gesetzlich verpflichtend. Ziel ist es, Potenziale zu ermitteln und Einsparmaßnahmen umzusetzen, um perspektivisch eine klimaneutrale Wärmeversorgung bereitstellen zu können und damit zur CO2-Neutralität im Gebäudebestand beizutragen. Die Stadt Offenburg geht dieser Aufgabe im Rahmen der Fortschreibung des Klimaschutzkonzepts nach und wird diese Verantwortung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben verstetigen.
Benjamin Tischer
Wenn es eine gesetzliche Vorgabe ist entfällt hier "Maßnahmen bewerten und kommentieren", oder?
Moderation Klimaschutz
Kommentar der ModerationSehr geehrter Herr Tischer, wir freuen uns über konstruktive Vorschläge Ihrerseits zur Entwicklung der Maßnahme. Die Erarbeitung der Wärmeplanung ist zwar gesetzliche Pflicht, die Ausgestaltung liegt jedoch in städtischer Hand.
Jürgen Gießler
Angesichts des zu erwartenden Wachstums an Industrie-/Gewerbegebieten und Wohngebieten in unserer Verwaltungsgemeinschaft ergibt sich hier die Frage, ob nicht ab sofort bei "Neuansiedlungen" von Firmen und Verkaufsgebäuden, wie auch bei Neubaugebieten sowohl der Bedarf wie auch mögliche Abwärmepotentiale in der Bauplanung/-genehmigung eine (wenigstens datenschöpfende) Rolle spielen.
Bereits bei der Neu-Ausweisung der Gebiete im Flächennutzungsplan wäre der Netzwerkgedanke elementar um keine zu großen Strecken mit Effizienzverlusten bspw. einer Abwärmenutzung eines Großbetriebes und einem Wohngebiet zu schaffen.
Ein Daten-Pool (beim Dez 1?), "gefüttert" von allen beteiligten Abteilungen und Fachbereichen der Stadt, könnte ab sofort helfen.
In die Bau-Entscheidungsfindungen des Gemeinderates/Verwaltungsausschuss wäre ein Hinweis auf die WärmeNETZplanung grundliegend.