Verkehr
Maßnahme im Rahmen des Konzepts nicht umsetzbarOrtsschild in Richtung Weier versetzen
Beschreibung
Das Ortsschild in Richtung Weier soll versetzt werden.
Umsetzbarkeit - erste Einschätzung aus Sicht der Verwaltung
Laut HAV (Hinweise für das Anbringen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen) ist die Ortstafel an der Grenze der geschlossenen Ortschaft aufzustellen, wo die zusammenhängende Bebauung beginnt, ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke. Aus rechtlichen Gründen ist hier keine Abweichung möglich.
Julia Roth-Herrmann
Eine Möglichkeit, um das Beschleunigen von der Bühlerstraße in Richtung Weier zu begrenzen, wäre eine stringend durchgehende Temporeduzierung auf Tempo 30 in beiden Richtungen. Somit wäre durchgehend von Weier über die Kinzig bis Ende Bühlerstraße zur Kehlerstraße eine einheitliches Tempolimit.
Dies hätte nicht nur lärmmindernde Effekte, sondern auch den Vorteil, dass Fußgänger, Jogger, Radfahrer und Reiter vom naheliegenden Reitstall gefahrenloser die Straßen an der Kinzigbrücke überqueren könnten.