Verkehr
MaßnahmeLärmmindernde Bodenschwelle in der Bühler Straße
Beschreibung
In der Bühler Straße soll der vorhandene Pflastersteinbelag durch ein lärmminderndes Material ausgetauscht werden und eine Bodenschwelle angeordnet werden.
Umsetzbarkeit - erste Einschätzung aus Sicht der Verwaltung
Die Maßnahme ist mit einem geringen finanziellen Aufwand realisierbar und aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, da sie eine Lärmreduzierung und eine Verlangsamung des motorisierten Verkehres bewirkt.
Realisierungszeitraum - erste Einschätzung aus Sicht der Verwaltung
kurzfristig (1-5 Jahre)
Julia Roth-Herrmann
Das Thema "Schwerlastverkehr in der Bühlerstraße" war sowohl beim Workshop in der Dietrichhalle, als auch beim Online-Beteiligungsverfahren mehrfach ein großes Thema. Dieser Punkt findet sich zu unserem Erstaunen nicht mehr auf der aktuellen Tagesordnung.
Deshalb sei an dieser Stelle kurz der Beitrag von Helga Sauer vom 17.12.2020 erwähnt, der aktuell noch im Archiv zu finden ist:
Verkehr in der Bühler Straße
Erstellt von Helga Sauer am 17.12.2020 um 19:18 Uhr
Bei der Bühler Straße K 5324 handelt es sich um eine Anlieger- und Verbindungsstraße mit eingetragenem Schulweg.
Da es durch hohes Verkehrsaufkommen (= auch Ausweichstrecke bei Stau/Unfall auf der Autobahn) und Schwerlastverkehr ständig dazu kommt, dass sowohl Autofahrer/innen als auch die LKWs bei Begegnung auf dem Gehweg fahren müssen. Diese Situationen sind besonders gefährlich in der Kurve beim Rathaus. Obwohl Tempo 30 vorgegeben ist wird dies in der Regel kaum beachtet. Auch die Straßenschwelle bei der Ein- und Ausfahrt Richtung Weier ist keine gute Lösung, da sehr lärmintensiv.
Wünschenswert wäre eine festinstalliert Radarstation und eine Begrenzung des LKW-Gesamtgewichtes z.B. max. 7,5 T.
Moderation Ortschaften
Kommentar der ModerationDie Anliegen zum Schwerlastverkehr sind hier dokumentiert:
https://mitmachen.offenburg.de/offenburg/de/mapconsultation/54361
Das Thema Schwerlastverkehr finden Sie in der Dokumentation auf Seite 24. Die Hinweise wurden zusammengefasst und in die einzelnen Maßnahmen überführt.
Eine Begrenzung des Schwerlastverkehrs kann nur in Abhängigkeit von gewissen Lärmbelastungen eingeführt werden. Die Thematik ist deshalb im Rahmen des Lärmaktionsplans umzusetzen. Im Lärmaktionsplan wird für den genannten Bereich durch Vor-Ort -Messungen festgestellt, ob eine Maßnahme zur Lärmminderung speziell durch Verbot des Schwerlastverkehrs erforderlich/gerechtfertigt ist.
Aktuell ist die Ortsdurchfahrt ab dem Ortsschild „Bühl“ in Richtung Griesheim für LKWs ab 3,5 t beschränkt. Es sind Routenempfehlungen für LKW unter Umgehung des gesamten Bereichs (teilweise auch im Navigationssystem) hinterlegt.
Eine Radarstation zusätzlich in der Bühler Straße ist im Rahmen des Konzepts nicht umsetzbar: https://mitmachen.offenburg.de/offenburg/de/draftbill/54888/para/82
Kevin Richter
Wo sind denn die Punkte zur Sperrung für den Schwerlastverkehr und zur Fahrbahnverengung in der Bühler Straße hinverschwunden?
Was soll denn das Austauschen des Fahrbahnbelags am Ortseingang bringen? Danach fahren die Raser ja doch wieder 50 oder mehr.
Abbremsen müssen alle ohnehin, dank der 90 Grad Kurve. Danach wird wieder fleißig beschleunigt bis zur Kehler Straße.
Aber ich merke schon, wir Bürger dürfen unsere Sorgen äußern, werden dann aber dennoch ignoriert.
Weiter so!
Moderation Ortschaften
Kommentar der ModerationDie Anliegen zum Schwerlastverkehr sind hier dokumentiert:
https://mitmachen.offenburg.de/offenburg/de/mapconsultation/54361
Das Thema Schwerlastverkehr finden Sie dort auf Seite 24.
Die Thematik ist im Rahmen des Lärmaktionsplans umzusetzen. Im Lärmaktionsplan wird für den genannten Bereich durch Vor-Ort -Messungen festgestellt, ob eine Maßnahme zur Lärmminderung speziell durch Verbot des Schwerlastverkehrs erforderlich/gerechtfertigt ist. Aktuell ist die Ortsdurchfahrt für LKWs ab 3,5 t beschränkt.
Das Thema Fahrbahnverengung in der Bühler Straße wird in der Maßnahme
„Verkehrsberuhigung durch bauliche Maßnahmen“ aufgegriffen. Diese finden Sie hier:
https://mitmachen.offenburg.de/offenburg/de/draftbill/54888/para/67
Der Austausch des Fahrbahnbelags dient der Lärm- und Geschwindigkeitsreduzierung.