Baugebiet "In den Matten"

Maßnahme

Abgrenzung und Lärmschutz zur Bundesstraße

Beschreibung

Entlang der Bundesstraße 3 soll ein Lärmschutz entweder in Form von einer Bebauung mit Gebäuden oder als Lärmschutzwand entstehen um das Gebiet vor dem Gewerbelärm und dem Straßenlärm zu schützen. Sofern eine Lärmschutzwand zum Tragen kommt, sollte diese möglichst so gestaltet werden, dass sie nutzbar ist z.B. als Kletterwand. Die Höhe der Wand sollte möglichst so sein, dass die Sichtachse zur Vorbergzone weiterhin erhalten bleibt.

 

Umsetzbarkeit - erste Einschätzung aus Sicht der Verwaltung

Die Anregung soll in der Auslobung zum Wettbewerbsverfahren und der weiteren Planung berücksichtigt werden. Eine Nutzung einer ggf. erforderlichen Lärmschutzwand als Kletterwand wird jedoch voraussichtlich aus Gründen der Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht nicht möglich sein.

 

Realisierungszeitraum - erste Einschätzung aus Sicht der Verwaltung

kurzfristig im Rahmen der Planungen (1-5 Jahre), mittelfristigen Realisierung (5- 10 Jahre) im Rahmen der Gebietsaufsiedlung

Kommentare (2)

Peter Maile

ID: 397 22.03.2021 15:46

In technischer Hinsicht funktioniert Lärmschutz NUR DANN, wenn die Lärmbremse an KEINER Stelle unterbrochen wird und so hoch ist, dass im Baugebiet nichts über festzulegende dB-Werte an- kommt.
Dieser Wert muß vor jeglicher Festlegung mit einer Gebietslärmkarte von einem dafür anerkannten Schall-Sachverständigen berechnet werden, wird öffentlich diskutiert und darf erst dann in die weitere Ausführung übernommen werden.
Was dort geplant wird , soll einige Generationen dort stehen..."Nachbessern" nach einigen Jahre ist nix.

Victor Schreiner

ID: 351 20.03.2021 17:02

Es darf keinen Geschosswohnungsbau als Riegel zwecks Lärmschutz geben!! Wer will da wohnen ? Es braucht einen Lärmschutz mit Sichtkontakt zur Vorbergzone - in welcher Form auch immer , dies ist Aufgabe des Wettbewerbs hier eine der gewollten dörflichen Struktur angemessenen Vorschlag zu erarbeiten.